Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen und Therapien eingesetzt werden sollen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr persönlich äußern können. Das kann z.B. durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung passieren. Die Patientenverfügung ist auch für Ärzte bindend.

Auch eine Vorsorgevollmacht bietet sich an. Darin bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft, falls Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder auch mit einem Rechtsanwalt darüber. Ihre Verfügungen sollten regelmäßig aktualisiert und mit Datum versehen werden. Am besten wissen Ihre Angehörigen auch, wo sie zu finden ist.

Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz:

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.